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Abschriften handschriftlicher Dokumente ab dem 17. Jahrhundert.Unter Vorbehalt bzw. nach Prüfung und Sichtung können oft auch ältere Dokumente (16. Jahrhundert) bearbeitet werden. | ||
Momentan wird keine Transkription von Dokumenten angeboten. Ausschließlich Beglaubigungen/Gutachten können in Abhängigkeit freier Kapazitäten erstellt werden. |
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