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Abschriften handschriftlicher Dokumente ab dem 17. Jahrhundert.

Unter Vorbehalt bzw. nach Prüfung und Sichtung können oft auch ältere Dokumente (16. Jahrhundert) bearbeitet werden.



 
 



 
 
 

Der Mindestaufwand beträgt 50 Euro.


Die Sichtung der Dokumente erfolgt kurzfristig und sie erhalten auf Anforderung einen verbindlichen Preis benannt.

 
 
   






















 
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